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24-Stunden-Betreuung-Hilfe

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24 Stunden Förderung

Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können.


Ab1. November 2008 kann die Förderung bis zu 550,- Euro bei Vorliegen von Werkverträgen (bei selbständigen Betreuungskräften) betragen. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

 


Ab 1. Jänner 2009 müssen die Betreuungskräfte entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines/r Heimhelfers/in entspricht, nachweisen oder seit mindesten sechs Monaten die Betreuung des Förderwerbers sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.

 


Weiters muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz bestehen.


Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 € netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 € bzw. um 600 € für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige


Die Förderung wird unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt.


Die geänderten Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung sind nach der Befassung des Bundesbehindertenbeirates mit Wirksamkeit vom 1. November 2008 unbefristet in Kraft getreten.

Erste Anlaufstelle für Fragen, Informationen und für die Antragstellung ist das Bundessozialamt mit seinen 9 Landesstellen. Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nummer 05 99 88 zum Ortstarif. Weitere wichtige Informationen sind im Internet auf der Plattform für pflegende Angehörige des Sozialministeriums unter http://www.pflegedaheim.at/ zu erhalten

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